Stellung neuer Anträge möglich: Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand

Stellung neuer Anträge möglich: Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand

Seit dem 15. Mai 2015 ist es möglich, neue Anträge im Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) zu stellen. Das ZIM ist ein bundesweites Förderprogramm für innovative Einzelprojekte von Unternehmen oder für Kooperationsvorhaben mit wirtschaftsnahen Forschungseinrichtungen. Gefördert werden einzelbetriebliche Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten zur Entwicklung innovativer Produkte, Verfahren oder technischer Dienstleistungen ohne Einschränkung auf bestimmte Technologien und Branchen. FuE-Projekte können gefördert werden, wenn sie: – ohne Förderung nicht oder nur mit deutlichem Zeitverzug realisiert werden könnten, – mit einem erheblichen technischen Risiko behaftet sind und – auf anspruchsvollem Innovationsniveau die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen nachhaltig erhöhen und damit neue Marktchancen eröffnen und Arbeitsplätze schaffen bzw. sichern. Die zuwendungsfähigen Kosten für das ZIM-Einzelprojekt wurden auf maximal 380.000 Euro erhöht. Als zuwendungsfähige Kosten sind die projektbezogenen Personalkosten (Ausgangspunkt ist das Bruttogehalt der beteiligten Personen) für die Projektlaufzeit anzusetzen. Alle übrigen projektbezogenen Kosten werden auf maximal 75 % der Personalkosten begrenzt und als Pauschale abgegolten. Kosten für projektbezogene Aufträge an Dritte und FuE-Aufträge können ebenfalls als geltend gemacht werden, diese sind auf max. 25 % der Personaleinzelkosten limitiert. Die Zuwendung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Anteilsfinanzierung mit einer Förderquote von 40 % in Nordrhein-Westfalen. Die Förderung der nichtwirtschaftlich tätigen Forschungseinrichtungen beträgt 100 % der zuwendungsfähigen Kosten. Bei internationalen Kooperationsprojekten wird für Unternehmen mit mindestens einem ausländischen Partner der Fördersatz gegenüber Kooperationsprojekten mit inländischen Partnern um 10 %-Punkte erhöht. Anträge auf Förderung nach der neuen ZIM-Richtlinie können fortlaufend gestellt werden. Die AGIT mbH berät Sie kostenfrei und neutral im Rahmen der Antragstellung.