Innovationsassistent: Förderung der Einstellung von Hochschulabsolventen

Innovationsassistent: Förderung der Einstellung von Hochschulabsolventen

Gefördert wird die Beschäftigung von Innovationsassistent(inn)en, das heißt von neu einzustellenden Universitäts- und Fachhochschulabsolventinnen und -absolventen mit dem Ziel, Wissen und Technologie von den Hochschulen zu kleinen Unternehmen zu transferieren. Der Hochschulabschluss darf zum Zeitpunkt der Arbeitsaufnahme im Betrieb nicht län-ger als zwei Jahre zurückliegen. Das Förderprogramm richtet sich an Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten und maximal fünf angestellten Akademiker/innen. Die Förderung erfolgt über eine Laufzeit von bis zu zwei Jahren. Voraussetzung ist die Einstellung einer Akademikerin oder eines Akademikers als Innovationsassistent/in für die Dauer von mindestens 24 Monaten. Unternehmen, die bislang keine Akademiker/innen beschäftigen, können einen Zuschuss von bis 22.500 Euro pro Jahr erhalten. Unternehmen, die maximal fünf Akademiker/innen beschäftigen können mit bis zu 15.000 Euro pro Jahr gefördert werden. Die übrigen Bestimmungen des Programms sind den Förderbedingungen zu entnehmen. Gerne steht Ihnen die AGIT bei der Antragstellung zur Verfügung.