Allgemeine Geschäftsbedingungen der Aachener Gesellschaft für Innovationen und Technologietransfer mbH (AGIT) für Anny
Stand: Juni, 2026
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird im Folgenden auf die gleichzeitige Verwendung männlicher, weiblicher und diverser Sprachformen verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.
§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge über die Nutzung von Office Spaces (Cowork, Fix Desks, Flex-Desks, Community Desks, Private Offices) sowie Besprechungs /Veranstaltungsräumen zwischen der Aachener Gesellschaft für Innovationen und Technologietransfer mbH (AGIT), Forckenbeckstraße 66, 52074 Aachen, und ihren Kunden (Kunde und AGIT nachfolgend einzeln auch „Partei“ und zusammen „Parteien“ genannt). Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung.
- Die in diesen AGB verwendeten Begriffe „Verbraucher“ und „Unternehmer“ richten sich nach den gesetzlichen Definitionen der §§ 13, 14 BGB. Die Anwendung dieser AGB ist nicht auf Verbraucher und Unternehmer beschränkt; sie gelten auch für sonstige Vertragspartner (z. B. Vereine, Stiftungen, juristische Personen des öffentlichen Rechts), sofern und soweit die einzelnen Bestimmungen nicht ausdrücklich nur für eine der genannten Gruppen gelten.
- Unternehmer im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird und die bei Abschluss eines Rechtsgeschäftes in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
- Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Sofern der Kunde ebenfalls eine dem vorherigen Satz entsprechende Ausschlussklausel in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen verwendet, kommt der Vertrag auch ohne ausdrückliche Einigung über den Einbezug Allgemeiner Geschäftsbedingungen zustande. Soweit die verschiedenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen inhaltlich übereinstimmen, gelten diese als vereinbart. An die Stelle sich widersprechender Einzelregelungen treten die Regelungen des dispositiven Rechts. Gleiches gilt für den Fall, dass die Geschäftsbedingungen des Kunden Regelungen enthalten, die im Rahmen der vorliegenden Geschäftsbedingungen nicht enthalten sind. Enthalten vorliegende Geschäftsbedingungen Regelungen, die in den Geschäftsbedingungen des Kunden nicht enthalten sind, so gelten die vorliegenden Geschäftsbedingungen.
- Ist der Kunde ein Unternehmer, so ist die AGIT berechtigt diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, wenn hierfür ein sachlicher Grund besteht (z. B. Gesetzesänderung, höchstrichterliche Rechtsprechung, Weiterentwicklung der Leistungen). Änderungen werden mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Kunde nicht binnen vier Wochen ab Zugang, gelten die Änderungen als genehmigt. Hierauf weist die AGIT in der Mitteilung gesondert hin. Im Falle des Widerspruchs sind beide Parteien berechtigt, den Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderungen außerordentlich zu kündigen. Gegenüber Verbrauchern finden Zustimmungsfiktionen keine Anwendung. Es gelten die gesetzlichen Vorgaben. Leistungs- /Preisänderungen betreffen ausschließlich zukünftige Buchungen. Bereits bestätigte Buchungen bleiben unberührt.
§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungsbeschreibung
- AGIT stellt Office Spaces sowie Besprechungs /Veranstaltungsräume zur entgeltlichen Nutzung für geschäftliche Zwecke zur Verfügung. Eine Nutzung zu privaten Zwecken ist nur zulässig, soweit dies ausdrücklich vereinbart wurde.
- Der konkrete Leistungsumfang (Kategorien, Inklusivleistungen, Preise, Buchungsarten, Nutzungszeiten) ergibt sich aus der jeweils aktuellen, bei Vertragsschluss einbezogenen Leistungs und Preisbeschreibung auf der AGIT Website. Diese ist Vertragsbestandteil und geht bei Abweichungen den nachstehenden Regelungen vor.
- Verfügbarkeit:
- Freie Arbeitsplätze im Cowork werden – soweit nicht anders ausgewiesen – nach dem „First come first serve“-Prinzip vergeben. Eine Verfügbarkeitsgarantie besteht nicht.
- Eine Reservierung besteht nur für konkret gebuchte Räume/Zeitslots. Bei unvorhersehbaren Überschneidungen stellt AGIT eine angemessene, gleichwertige Ersatzlösung bereit.
- Sofern in der Leistungsbeschreibung vorgesehen, kann AGIT dem Kunden bei Kapazitätsengpässen Ausweichplätze in anderen AGIT Standorten anbieten. Ein Anspruch auf Kostenerstattung besteht hierfür nicht.
§ 3 Vertragsschluss und Buchung
- Buchungen erfolgen über das Online Buchungssystem. Der Kunde hat bei Online Buchung die Buchungsmaske vollständig und korrekt auszufüllen. Es sind keine Spitznamen, Falschangaben, Abkürzungen oder Tarnnamen erlaubt. Der Kunde hat wahrheitsgemäße, genaue, aktuelle und vollständige Angaben zu seiner Person (nachstehend „Buchungsdaten" genannt) mitzuteilen. Die Buchungsdaten sind vom Kunden bei Änderungen unverzüglich gegenüber der AGIT mitzuteilen. Dies gilt auch soweit sich die schriftlich, elektronisch oder telefonisch mitgeteilten Daten ändern. Nach Registrierung erhält der Kunde in der Bestätigungsmail einen Link unter dem er sich einloggen kann. Registriert sich der Kunde mit E-Mail-Adresse und Passwort hat er Benutzernamen und Passwort geheim zu halten und sicherzustellen, dass diese Dritten nicht zugänglich gemacht werden, außer in dem Online-Angebot ist die Weitergabe an eine bestimmte Anzahl natürlicher Personen ausdrücklich gestattet. Ist die Weitergabe an eine bestimmte Anzahl natürlicher Personen gestattet, muss der Kunde sicherstellen, dass über diese hinaus Benutzernamen und Passwort keinem Dritten zugänglich gemacht werden. Die AGIT führt keine Überprüfung der Identität des Kunden und der Buchungsdaten durch.
- Mit Absenden der Buchung über Anklicken des Buttons „jetzt kostenpflichtig buchen“ gibt der Kunde ein verbindliches Angebot ab. Der Vertrag kommt mit Zugang der Buchungsbestätigung (Textform genügt) zustande.
- Der Kunde ist verpflichtet, die AGIT unverzüglich über einen Verdacht einer missbräuchlichen Nutzung bzw. eines Bekanntwerdens seiner Zugangsdaten zu unterrichten. Der Kunde haftet für jedwede Nutzung und/oder sonstige Aktivität, die unter seinen Zugangsdaten ausgeführt wird, nach den gesetzlichen Bestimmungen.
- AGIT ist berechtigt, für den Fall, dass das der Kunde unwahre, ungenaue oder unvollständige Buchungsdaten erteilt hat, den Kunden zu sperren und ihm die Nutzung der gebuchten Leistung nach § 8 Abs.5 dieser AGB zu beschränken, bis der Kunde die Buchungsdaten korrigiert und die Richtigkeit der bei Korrektur angegebenen Buchungsdaten gegenüber der AGIT glaubhaft gemacht hat, beispielsweise durch Vorlage von Identitätsausweisen.
- Soweit nicht ausdrücklich abweichend vereinbart, ist pro gebuchten Arbeitsplatz eine Person zur Nutzung berechtigt. Darüberhinausgehende Nutzung setzt eine gesonderte Vereinbarung voraus.
§ 4 Entgelte, Fälligkeit, Zahlungsverzug und Vorauszahlungen
- Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Zusatzleistungen werden gesondert berechnet.
- Bei laufenden Nutzungen (z. B. Monatspässe) ist das Entgelt jeweils im Voraus zum Beginn des Nutzungszeitraums fällig; bei tages /stundenweisen Buchungen erfolgt die Abrechnung nach Maßgabe der Buchungsbestätigung.
- Meeting und Konferenzräume: AGIT kann zur Absicherung der Buchung eine Anzahlung verlangen (z. B. 20 % bei Buchung; Rest bis 7 Tage vor Beginn; bei kurzfristigen Buchungen 100 % bei Buchung). Die konkrete Zahlungsstaffel ergibt sich aus der Buchungsbestätigung.
- Gerät der Kunde in Verzug, fallen gesetzliche Verzugszinsen an. Weitergehende Verzugsschäden bleiben unberührt.
§ 5 Stornierungen bei Besprechungs /Veranstaltungsräumen
- Der Kunde kann Buchungen vor Nutzungsbeginn stornieren. Es gelten folgende pauschalierte Stornogebühren, die ersparte Aufwendungen berücksichtigen:
1. bis 30 Kalendertage vor dem vereinbarten Termin: 25 % des vereinbarten Entgelts,
2. bis 8 Kalendertage vor dem vereinbarten Termin: 50 % des vereinbarten Entgelts
3. weniger als 8 Kalendertage vor dem vereinbarten Termin: 100 % des vereinbarten Entgelts. - Dem Kunden bleibt in allen Fällen der Nachweis gestattet, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist. AGIT rechnet ersparte Aufwendungen und Vorteile aus anderweitiger Verwertung an.
- Bereits erbrachte Vorleistungen Dritter (z. B. verbindlich beauftragtes Catering) werden – soweit nicht anderweitig vermeidbar – zusätzlich in der tatsächlich angefallenen Höhe fällig. Dem Kunden bleibt der Nachweis geringerer Kosten vorbehalten.
§ 6 Nutzungszeiten, Zugang und Gäste
- Die Nutzungszeiten richten sich nach der Leistungsbeschreibung. Abweichungen (z. B. 24/7 Zugang bei bestimmten Tarifen) sind dort ausgewiesen. An gesetzlichen Feiertagen ist die AGIT berechtigt, die Nutzung einzuschränken.
- Gäste/Externe:
- Zutritt für Gäste ist nur auf Einladung über das Kundenkonto und im Rahmen der gebuchten Leistungen gestattet. Der Gastgeber muss während des Aufenthalts anwesend sein und haftet für seine Gäste.
- Unangemeldete oder unbefugte Personen dürfen nicht eingelassen werden.
- Foto /Filmaufnahmen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung von AGIT. Die Abbildung anderer Personen ist nur mit deren Einwilligung zulässig.
- Übernachten in den Räumen ist untersagt.
§ 7 Zugangsmedien, Sicherheit und Clean‑Desk
- Personalisierte Zugangsmedien (RFID‑Karten, Transponder, Codes, Zugang per App) sind nicht übertragbar. Verlust ist unverzüglich zu melden. Die Kosten der Neuausstellung trägt der Kunde.
- Die Anzahl der Zugangsmedien kann auf die Anzahl der gebuchten Plätze begrenzt werden. Die Kapazität eines Raums darf nicht überschritten werden.
- Clean‑Desk‑Policy: Arbeitsplätze sind nach Nutzungsende freizuräumen. Zurückgelassene Gegenstände kann die AGIT – nach Ankündigung – sichern und verwahren. Nach angemessener Frist ist die AGIT zur Verwertung/Entsorgung berechtigt.
- Schließfächer/Spinde (soweit vorhanden) sind nicht zur Dauernutzung bestimmt. Regelmäßige Leerungen werden angekündigt. Verderbliche Güter dürfen nicht gelagert werden. Bei Verlust von Schlüsseln/Codes trägt der Kunde die Ersetzungskosten.
§ 8 Hausordnung, Folgen bei Verstößen
- Die jeweils aktuelle Hausordnung/der Code of Conduct ist Bestandteil des Vertragsverhältnisses.
- In sämtlichen Räumen gilt Rauchverbot. Offenes Feuer ist untersagt. Der Konsum von Alkohol ist – soweit nicht ausdrücklich für bestimmte Bereiche/Anlässe gestattet – untersagt.
- Tiere sind in den Flächen grundsätzlich nicht erlaubt. Assistenzhunde i. S. v. § 12e Abs. 3 BGG sind nach vorheriger Anmeldung zulässig. Für Hunde in abgeschlossenen Einzel-/Teambüros kann AGIT gegen Gebühr eine Genehmigung erteilen. Der Halter haftet für Schäden.
- Untersagt sind insbesondere:
- unzulässige Foto‑/Filmaufnahmen,
- die unberechtigte Weitergabe von Zugangsmedien oder Zugangsdaten,
- die gewerbliche Untervermietung/Überlassung an Dritte ohne Zustimmung,
- das Übernachten in den Räumen.
§ 9 Maßnahmen bei Verstößen gegen Hausordnung, Vertrag und Gesetz
- Verstoßen der Kunde, dessen Nutzer oder Gäste gegen die Hausordnung/den Code of Conduct, gegen wesentliche vertragliche Pflichten oder gegen geltende Gesetze, ist die AGIT berechtigt, nach billigem Ermessen angemessene Maßnahmen zu ergreifen, um den ordnungsgemäßen Betrieb, die Sicherheit von Personen, Daten und Sachen sowie die Rechte anderer Nutzer und der AGIT zu schützen. Maßnahmen erfolgen verhältnismäßig und grundsätzlich stufenweise. Vor weitergehenden Maßnahmen wird der Kunde – soweit zumutbar – informiert und erhält Gelegenheit zur Stellungnahme und Abhilfe. Bei Gefahr im Verzug, erheblichen Störungen des Betriebs oder bei schwerwiegenden Pflichtverletzungen sind Sofortmaßnahmen zulässig.
- Die AGIT ist berechtigt insbesondere Verwarnungen oder Abmahnungen auszusprechen, für die zukünftige Nutzung Auflagen zu erteilen, Nutzungsrechte und Dienste vorübergehend oder – in gravierenden Fällen – dauerhaft zu beschränken (einschließlich etwa der Begrenzung von Bandbreiten, der Einschränkung von Buchungsrechten oder der Deaktivierung von WLAN‑/Account‑Funktionen), Zutrittsmedien für gemeinschaftlich genutzte Bereiche und Services vorübergehend zu deaktivieren sowie Hausverbote auszusprechen bzw. einzelne Nutzer oder Gäste von der weiteren Nutzung gemeinschaftlicher Flächen und Angebote auszuschließen. In besonders schwerwiegenden Fällen ist die AGIT berechtigt, den Kunden außerordentlich zu kündigen, wenn die Verstöße das Gewicht eines wichtigen Grundes zur Kündigung des Vertragsverhältnisses erreichen. Der AGIT steht es frei, im Einzelfall, Maßnahmen zu kombinieren. Auswahl, Umfang und Dauer richten sich nach Art, Schwere und Wiederholungsgefahr des Verstoßes.
- Bei unmittelbar drohenden oder eingetretenen Gefahren – etwa bei Sicherheits‑ oder Brandschutzrisiken, erheblichen Störungen oder Straftaten – kann AGIT vorläufig Personen aus gemeinschaftlichen Bereichen verweisen, IT‑Zugänge/Accounts und Zutrittsmedien zu gemeinschaftlichen Flächen temporär deaktivieren sowie Bereiche vorübergehend räumen und sperren. Der Kunde wird hierüber unverzüglich informiert. Nach Wegfall der Gefahr wird die Maßnahme überprüft und erforderlichenfalls aufgehoben.
- Vorübergehende Beschränkungen und Sperren werden aufgehoben, sobald der Grund hierfür entfallen ist und der Kunde die künftige Einhaltung der vertraglichen und gesetzlichen Pflichten in geeigneter Weise sichergestellt hat, etwa durch Beseitigung der Störung, Abgabe einer Unterlassungs‑ oder Sicherungszusage oder – soweit einschlägig – Ausgleich fälliger Beträge. Die zu ergreifenden Maßnahmen werden dem Kunden in Textform mitgeteilt und kurz begründet.
§ 10 Fair‑Use‑Regeln (geteilte Ressourcen)
- Geteilte Ressourcen (z. B. Drucker, Telefonboxen, Meeting‑Nischen) dürfen nur in angemessenem Umfang genutzt werden (Fair‑Use). Die AGIT kann Kontingente (z. B. Seiten‑/Zeitbudgets) vorgeben und Mehrnutzungen gesondert berechnen.
- Meetingräume sind nach Ablauf der gebuchten Zeit freizugeben. Ungebuchte Meetingräume dürfen nicht als Arbeitsfläche genutzt werden. Der Zugang für andere Nutzer ist zu gewährleisten.
§ 11 Internetnutzung (WLAN), Netzsicherheit und Protokollierung
- AGIT stellt einen Internetzugang (WLAN) zur Mitbenutzung bereit. Verfügbarkeit/Leistungsfähigkeit werden nicht garantiert. Die AGIT kann den Zugang ganz/teilweise sperren, Codes ändern sowie den Zugriff auf bestimmte Seiten/Services beschränken (z. B. jugendgefährdende, rechtswidrige oder missbräuchliche Inhalte).
- Nutzung auf eigenes Risiko: Datenverkehr kann unverschlüsselt erfolgen. Der Kunde hat eigene Sicherheitsmaßnahmen (z. B. VPN, aktuelle Sicherheitssoftware) zu treffen.
- Die AGIT weist darauf hin, dass Nutzungsaktivitäten im gesetzlich zulässigen Umfang überwacht werden können. Dies beinhaltet ggf. auch die Protokollierung von IP-Verbindungsdaten und Gesprächsverläufen sowie deren Auswertungen bei einem konkreten Verdacht eines Verstoßes gegen die vorliegenden AGB und/oder bei einem konkreten Verdacht auf das Vorliegen einer sonstigen rechtswidrigen Handlung oder Straftat. Die AGIT kann die Anzahl parallel verbundener Geräte pro Nutzer begrenzen.
- Dem Kunden sind jegliche Aktivitäten auf bzw. im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme von Online-Angeboten untersagt, die gegen geltendes Recht verstoßen, Rechte Dritter verletzen oder gegen die Grundsätze des Jugendschutzes verstoßen. Insbesondere sind Ihnen folgende Handlungen untersagt:
- das Einstellen, die Verbreitung, das Angebot und die Bewerbung pornografischer, gegen Jugendschutzgesetze, gegen Datenschutzrecht und/oder gegen sonstiges Recht verstoßender und/oder betrügerischer Inhalte, Dienste und/oder Produkte;
- die Verwendung von Inhalten, durch die andere Kunden, die AGIT schädigen können;
- die Nutzung, das Bereitstellen und das Speichern, Verarbeiten oder Verbreiten von Inhalten, Diensten und/oder Produkten, die gesetzlich geschützt oder mit Rechten Dritter (z.B. Urheberrechte) belastet sind, ohne hierzu ausdrücklich berechtigt zu sein.
5. Ebenfalls untersagt ist jede Handlung, die geeignet ist, den reibungslosen Betrieb des bereit gestellten WLAN zu beeinträchtigen, insbesondere die Systeme der AGIT übermäßig zu belasten.
6. Sollte dem Kunden eine illegale, missbräuchliche, vertragswidrige oder sonstwie unberechtigte Nutzung des gebuchten Space oder des bereitgestellten WLAN - Zugangs bekannt werden, so hat der Kunde die AGIT unverzüglich, zu benachrichtigen. Die AGIT wird den Vorgang dann prüfen und ggf. angemessene Schritte einleiten.
7. Der Kunde stellt die AGIT, ihre Vertreter, Angestellten und Erfüllungsgehilfen von allen Ansprüchen Dritter einschließlich erforderlicher und angemessener Rechtsverfolgungskosten frei, die auf einer rechtswidrigen Nutzung des Internetzugangs durch den Kunden oder von ihm eingelassene Personen beruhen. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass der Kunden bei Nutzung des überlassenen WLAN Zugangs Urheber -, Nutzungs- und/oder Leistungsschutzrechte und/oder Persönlichkeitsrechte Dritter verletzt. Zu den erstattungsfähigen Kosten zählen auch die angemessenen Kosten einer Rechtsverfolgung und Rechtsverteidigung einschließlich sämtlicher Gerichts - und Anwaltskosten. Der Kunde ist verpflichtet, die AGIT im Falle einer Inanspruchnahme durch Dritte auf Anforderung unverzüglich wahrheitsgemäß und vollständig alle Informationen zur Verteidigung zur Verfügung zu stellen, die für die Prüfung der Ansprüche und eine Verteidigung hiergegen erforderlich sind. Ein Freistellungsanspruch der AGIT besteht nicht, soweit AGIT ein eigenes (Mit‑)Verschulden trifft.
§ 12 Instandhaltung, Arbeiten am Objekt und Betretungsrechte
- AGIT ist berechtigt, Ausbesserungen, Instandhaltungen oder bauliche Änderungen vorzunehmen, die der Erhaltung, Verbesserung oder Gefahrenabwehr dienen. Die Arbeiten werden rechtzeitig angekündigt, soweit zumutbar.
- Unerhebliche Beeinträchtigungen der Nutzung begründen weder Minderungs‑ noch Schadensersatzansprüche. Weitergehende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
- Bei Gefahr im Verzug darf die AGIT die Räume jederzeit betreten. Der Kunde hat in diesem Fall unverzügliche Zugänglichkeit zu gewährleisten.
§ 13 Nutzung als Geschäftsadresse, Postdienst (nur bei Vereinbarung)
- Die Nutzung der Adresse als Geschäfts‑/Empfangsadresse bedarf einer ausdrücklichen Vereinbarung. AGIT übernimmt keine Gewähr für die rechtliche Eignung (z. B. Gewerbe‑, Register‑, Standes‑, Wettbewerbs‑, Steuerrecht, Impressumspflichten).
- Die AGIT nimmt keine Briefe entgegen. Päckchen/Pakete/Sperrgut werden ebenfalls nicht entgegengenommen. Die AGIT gibt keine Empfangsbekenntnisse (z. B. kein Einschreiben‑/Behördenzustellungen) ab.
§ 14 Ausstattung, Kundeneigentum und Versicherung
- Vom Kunden eingebrachte Gegenstände verbleiben in dessen Obhut und auf dessen Risiko. Eine Versicherung durch die AGIT erfolgt nicht. Die AGIT haftet nicht für Verlust oder Diebstahl von Gegenständen, es sei denn bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
- Der Kunde hat seine Gegenstände gegen unbefugten Zugriff zu sichern (z. B. Nutzung abschließbarer Bereiche/Spinde).
§ 15 Gewährleistung (Mängel, Minderung)
- Der Kunde hat Mängel unverzüglich anzuzeigen. Die gesetzlichen Rechte bei Mängeln (insb. §§ 536 ff. BGB) bleiben unberührt.
- Eine Minderung ist ausgeschlossen, soweit die Beeinträchtigung der Tauglichkeit nur unerheblich ist (§ 536 Abs. 1 Satz 3 BGB).
§ 16 Haftung
- Auf Schadensersatz haftet die AGIT – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die AGIT, vorbehaltlich gesetzlicher Haftungsbeschränkungen (z.B. Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten; unerhebliche Pflichtverletzung), nur für die Nichteinhaltung von Garantien, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit und im Rahmen der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
- Die AGIT haftet für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf). In diesem Fall ist ihre Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt
- Die sich aus Abs. 1 und 2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen durch bzw. zugunsten von Erfüllungsgehilfen der AGIT. Soweit die Haftung der AGIT ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen der AGIT.
§ 17 Höhere Gewalt
- Die Parteien haften einander nicht für die Verletzung auf Grund höherer Gewalt. Unter „höherer Gewalt“ sind insbesondere Kriege, Bürgerkriege, Katastrophen, Terrorakte, Epidemien, Quarantäne, Regierungsmaßnahmen, Streik, Feuer und externe Angriffe auf IT-Systeme, die nach dem aktuellen Stand der Technik nicht mit technisch und wirtschaftlich zumutbarem Aufwand verhindert werden können, zu verstehen. Unter „höherer Gewalt“ sind ferner Stromausfall und Ausfall von Telekommunikationsleitungen außerhalb des Verantwortungsbereichs der Parteien zu verstehen. Die betroffene Partei wird unverzüglich nach Eintritt des Ereignisses höherer Gewalt die andere Partei schriftlich über das Ereignis, den Zeitpunkt des Eintritts sowie die voraussichtlichen Auswirkungen auf ihre Fähigkeit, ihre vertraglichen Verpflichtungen zu erfüllen, informieren.
- Solange ein Ereignis höherer Gewalt andauert, ist die zur Leistungserbringung verpflichtete Partei von ihrer Verpflichtung befreit, vorausgesetzt, sie hat sämtliche zumutbaren Maßnahmen zur Wiederaufnahme der Leistungserbringung ergriffen und die andere Partei über die Umstände, die der Fortdauer des Leistungshindernisses zugrunde liegen, fortlaufend informiert. Ist die Wiederaufnahme der Leistung mit unzumutbaren Kosten für die zur Leistungserbringung verpflichtete Partei verbunden, steht es den Parteien frei, vor der Wiederaufnahme der Leistung eine Vereinbarung über die Tragung dieser Kosten zu treffen. Dauert die Unterbrechung länger als 14 Tage an, so hat die Vertragspartei, der gegenüber sich die andere Vertragspartei auf höhere Gewalt beruft, ein außerordentliches Kündigungsrecht des betroffenen Einzelvertrages oder des gesamten Vertragsverhältnisses.
§ 18 Zugangssperren bei Zahlungsverzug
- Soweit der Vertrag dem Kunden keinen unmittelbaren Besitz an bestimmten Räumen verschafft, darf die AGIT bei Zahlungsverzug nach vorheriger Mahnung und Androhung den Zugang zu rein dienstleistungsbezogenen Angeboten (z. B. Buchungsrechten, WLAN) vorübergehend aussetzen, bis alle fälligen Beträge beglichen sind.
- Eine Sperre des tatsächlichen Zugangs zu bereits überlassenen und allein vom Kunden besessenen Räumen, die der Kunde abzuschließen berechtigt ist oder die Wegnahme kundeneigener Gegenstände erfolgt nur auf Grundlage eines vollstreckbaren Titels oder einer einvernehmlichen Regelung.
§ 19 Vertragsdauer, Kündigung und Ausschluss stillschweigender Verlängerung
- Vertragsbeginn und ‑dauer ergeben sich aus der Buchung. Laufende Verträge (z. B. Monatspässe) sind beiderseits mit der im Angebot genannten Frist kündbar.
- Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn der kündigenden Partei unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zum vereinbarten Ablauf oder bis zum Ablauf einer Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann. Liegt ein solcher wichtiger Grund vor, ist die jeweils berechtigte Partei zur fristlosen Kündigung berechtigt.
- Ein wichtiger Grund zugunsten von AGIT liegt insbesondere vor, wenn der Kunde oder dessen Gäste trotz Abmahnung oder erkennbarer Aussichtslosigkeit einer Abmahnung gegen wesentliche vertragliche Pflichten, gegen die Hausordnung/den Code of Conduct oder gegen geltende Gesetze verstoßen und dadurch den ordnungsgemäßen Betrieb, die Sicherheit von Personen, Daten oder Sachen oder Rechte von AGIT bzw. anderen Nutzern erheblich beeinträchtigen. Hierzu zählen insbesondere:
- schwerwiegende oder wiederholte Pflichtverletzungen nach § 8 (z. B. trotz Verwarnung anhaltende Störungen des Betriebs, Missachtung verhältnismäßiger Auflagen, unbefugte Nutzung gemeinschaftlicher Bereiche, Hausfriedensbruch oder verweigerter Folge von Weisungen zur Gefahrenabwehr);
- erhebliche oder wiederholte Verstöße gegen Brandschutz‑, Sicherheits‑ oder Notfallregeln; rechtswidrige IT‑Nutzungen (etwa unbefugte Zugriffe, Verbreitung von Schadsoftware, urheberrechtswidrige Nutzungen)
- sonstige gravierende Verstöße gegen die Internet‑/IT‑Regeln;
- unbefugte Gebrauchsüberlassung oder (Teil‑)Untervermietung;
- eigenmächtige bauliche Veränderungen oder Eingriffe in die Bausubstanz; das Einbringen oder Verwenden gefährlicher Stoffe;
- die Ausrichtung öffentlicher oder halböffentlicher Veranstaltungen ohne erforderliche Zustimmung;
- erhebliche Beschädigungen, Diebstahl, Tätlichkeiten, Bedrohungen oder vergleichbar schweres Fehlverhalten;
- die Angabe falscher Identitäts‑ oder Unternehmensdaten oder das Vortäuschen nicht bestehender Berechtigungen und ausbleibender den Tatsachen entsprechender Korrektur trotz entsprechender Aufforderung durch die AGIT;
- der Kunde sich mit zwei nicht unbedingt aufeinander folgenden Zahlungen in Verzug befindet.
Unberührt bleiben die in § 18 geregelten Möglichkeiten von Zugangssperren für rein dienstleistungsbezogene Angebote bei Zahlungsverzug sowie die Schranken des § 18 Abs. 2 hinsichtlich der Sperre des tatsächlichen Zugangs zu bereits überlassenen, allein vom Kunden besessenen Räumen und der Wegnahme kundeneigener Gegenstände.
4. Die AGIT wird vor Ausspruch einer fristlosen Kündigung, den Kunden abmahnen und ihm Gelegenheit zur Abhilfe geben. Dies gilt nicht, wenn eine Abmahnung im konkreten Fall erkennbar keinen Erfolg verspricht, die sofortige Kündigung aus besonderen Gründen unter Abwägung der Interessen beider Parteien gerechtfertigt ist oder eine Abmahnung wegen der Schwere des Verstoßes entbehrlich erscheint wie bei Straftaten, erheblichen Sicherheitsrisiken, tätlichen Angriffen, vorsätzlichen schweren Pflichtverletzungen oder fortgesetzten, bereits abgemahnten Verstößen
5. Mit Wirksamwerden der fristlosen Kündigung enden die Nutzungsrechte des Kunden einschließlich der seiner Gäste. Der Kunde ist verpflichtet, die Nutzung unverzüglich einzustellen, Zutrittsmedien und sonstige überlassene Gegenstände zurückzugeben und die Räume – soweit überlassen – vertragsgemäß zu räumen und im vertraglichen Zustand zu übergeben. Weitergehende Ansprüche insbesondere Schadensersatz, Nutzungsentschädigung, Vertragsstrafen, Aufwendungsersatz bleiben vorbehalten.
6. § 545 BGB (stillschweigende Verlängerung bei Gebrauchsfortsetzung) findet keine Anwendung.
§ 20 Widerrufsbelehrung
Sofern es sich beim Kunden um einen Verbraucher iSd. 13 BGB handelt steht dem Kunden ein Widerrufsrecht zu:
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Um ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Besondere Hinweise
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht. Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn die geschuldete Leistung vollständig erbracht wurde und mit der Ausführung der Leistung erst begonnen wurde, nachdem Sie dazu Ihre ausdrückliche Zustimmung gegeben haben und gleichzeitig Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie Ihr Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung verlieren.
Ende der Widerrufsbelehrung
§ 21 Muster – Widerrufsformular
Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück an:
AGITmbH/Campus Melaten
Forckenbeckstraße 66
52074 Aachen
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung folgender Dienstleistungen:
___________________________________________________________________
_______________________ _________________________________ bestellt am (*) / erhalten am (*)
_________________________________ Name des/der Verbraucher(s)
_________________________________ Anschrift des/der Verbraucher(s)
_________________________________ Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
_________________________________ Datum
§ 22 Rückgabe, verspätete Rückgabe und Handlingspauschale
- Nach Vertragsende hat der Kunde die genutzten Räume geräumt, besenrein und im vertragsgemäßen Zustand zurückzugeben und sämtliche Schlüssel/Transponder herauszugeben.
- Gibt der Kunde die Räume verspätet zurück, schuldet er Nutzungsentschädigung mindestens in Höhe der vereinbarten Vergütung bis zur Rückgabe sowie Ersatz weiterer Schäden (z. B. Beeinträchtigung nachfolgender Buchungen).
- Sichtbare Gebrauchsspuren/Schäden an Böden, Wänden oder Inventar beseitigt AGIT auf Kosten des Kunden zuzüglich einer angemessenen Handlingspauschale von 15 % der Beseitigungskosten. Dem Kunden bleibt der Nachweis geringerer Kosten vorbehalten.
- Zurückgelassene Gegenstände kann AGIT auf Kosten des Kunden einlagern. Nach Ablauf einer Frist von 3 Monaten ist AGIT nach Ankündigung über die Email – Adresse des Kunden aus den Buchungsdaten, zur Verwertung/Entsorgung berechtigt.
§ 23 Compliance und Sanktionsrecht
Der Kunde sichert zu, nicht in den Anwendungsbereich von Wirtschafts‑/Finanzsanktionen oder Handelsembargos („verbotene Personen“) zu fallen, die u. a. vom Sicherheitsrat der Vereinten Nationen oder der Europäischen Union verwaltet werden, und die einschlägigen Sanktionsregelungen (insb. VO (EU) Nr. 833/2014) einzuhalten. Änderungen sind unverzüglich anzuzeigen.
§ 24 Datenschutz
- Die Parteien verpflichten sich, die gesetzlichen Regelungen des Datenschutzes, insbesondere der DSGVO und des BDSG einzuhalten. Der Kunde wird an seinem Workspace die notwendigen technisch organisatorischen Maßnahmen treffen, um den Schutz personenbezogener Daten, zu gewährleisten.
- Die AGIT kann zur Prüfung der Zahlungsfähigkeit/Bonität des Kunden vor Vertragsschluss sowie während des Vertragsverhältnisses Auskünfte bei hierfür befugten Wirtschaftsauskunfteien einholen und Identitätsabgleiche durchführen, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen erforderlich ist und keine überwiegenden schutzwürdigen Interessen des Kunden entgegenstehen (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Das berechtigte Interesse von AGIT besteht insbesondere in der Vermeidung von Zahlungsausfällen, der Betrugsprävention sowie der ordnungsgemäßen Anbahnung und Abwicklung vertraglicher Leistungen.
- Im Rahmen der Bonitätsprüfung übermittelt AGIT ausschließlich die hierfür erforderlichen Daten (insbesondere Identifikations‑ und Stammdaten wie Name/Firma, Anschrift, Kontaktdaten; Vertrags‑ und Zahlungsinformationen; Angaben zu offenen, unbestrittenen und fälligen Forderungen sowie zum Zahlungsverhalten nach Fälligkeit und ordnungsgemäßer Mahnung). Die von Auskunfteien bereitgestellten Auskünfte können Wahrscheinlichkeitswerte (Score‑Werte) enthalten, die auf anerkannten, transparenten mathematisch‑statistischen Verfahren beruhen; eine ausschließlich automatisierte Entscheidung im Einzelfall im Sinne von Art. 22 DSGVO findet nicht statt.
- Die AGIT erteilt in ihrer Datenschutzerklärung die gesetzlich gebotenen Informationen, insbesondere die aus Art 13 bis Art 22 DSGVO. Die vollständige Datenschutzerklärung finden Sie unter dem nachfolgenden Link.
- AGIT stellt Informationen nach Art. 13/14 DSGVO zur Verarbeitung personenbezogener Daten bei Nutzung der Spaces in der „Datenschutzinformation Spaces“ gesondert bereit; diese sind Vertragsbestandteil und werden bei Vertragsschluss zugänglich gemacht.
- Die Nutzung des WLANs erfolgt auf eigenes Risiko; Nutzungsaktivitäten können im gesetzlich zulässigen Umfang (insbesondere IP‑Verbindungsdaten) protokolliert und bei konkretem Verdacht ausgewertet werden; AGIT kann Codes ändern und den Zugriff auf bestimmte Seiten/Services beschränken. Näheres findet sich in der Datenschutzinformation Spaces.
§ 25 Rechtswahl und Gerichtsstand
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Für Verbraucher, die den Vertrag nicht zu beruflichen oder gewerblichen Zwecken abschließen, gilt dieser Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird. Die Bestimmungen des UN-Kaufrecht finden keine Anwendung.
- Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz der AGIT, Aachen. Zuständiges Landgericht ist das Landgericht Aachen. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen gilt dasselbe, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
§ 26 Schlussbestimmungen
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
- Nebenabreden bedürfen der Textform.




